Stellungnahme zum Artenschutzgutachten "Gewerbegebiet DA Ost",

Stellungnahme zum Artenschutzgutachten "Gewerbegebiet DA Ost",
03.03.2023

CDU-Fraktion befürwortet aus unserem Anspruch heraus "Schöpfung bewahren" eine 
Prüfung von geplanten Eingriffen in die Natur .....

Wer wissen möchte, warum die Ortsumgehungsstraße in Dannstadt nicht vorankommt und was gute und schlechte Eichen damit zu tun haben, sollte die Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Artenschutzgutachten für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Dannstadt Ost", Erweiterung 2 lesen
Prolog:
Die Ortsgemeinde hat im Jahr 2006 den Bebauungsplan (B-Plan) für das neue Gewerbegebiet beschlossen. Der B-Plan ist seit 2006 rechtskräftig. Der erste Bauabschnitt ist bereits erschlossen, die Grundstücke sind verkauft und z.T. bereits bebaut. Als 2021 die Erschließung des 2. Bauabschnitts mit der Fertigstellung der Erschließungsstraße, die zur Entlastung der Hauptstraße als Ortsumgehung konzipiert ist, beginnen sollte, hat sich die „Interessengemeinschaft Pappelwäldchen“ gegründet, um den Bau der Straße zu verhindern, weil zum Bau der Straße ein Flurstück gerodet werden muss, das an das „Pappelwäldchen“ angrenzt. Zu keiner Zeit war geplant, das „Pappelwäldchen“ selbst zu roden. Im Gegenteil, es ist im B-Plan als Naturfläche gekennzeichnet, die sogar aufgewertet werden soll.

Post vom Umweltministerium:
Kurz vor Beginn der Rodungsarbeiten erhielt die Verwaltung einen Brief vom Umweltministerium in Mainz, in dem praktisch ein sofortiger Baustopp verhängt wurde, weil in den nunmehr 16 Jahren seit dem der B-Plan rechtskräftig ist, Bäume und Büsche auf dem Flurstück zum Teil neu, zum Teil größer gewachsen sind. Warum interessiert sich eigentlich das Umweltministerium in Mainz nach 16 Jahren plötzlich für eine Fläche in Dannstadt, die etwa so groß ist wie der Fußballplatz der FG?!

Plötzlich Wald:
Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Pfalz-Kreis' hat daraufhin ein Artenschutzgutachten 16 Jahre nach Inkrafttreten des B-Plans als Aktualisierung des vorhandenen Artenschutzgutachtens aus dem Jahr 2006 nachgefordert, weil auf dem o.g. „Flurstück“ nach 16 Jahren plötzlich ein Wald vorhanden war. Da Wald besonders schützenswert ist, soll das Gutachten prüfen, ob der Weiterbau der Umgehungsstraße verboten werden muss.

Diese Artenschutzgutachten wurde dem Ortsgemeinderat Dannstadt-Schauernheim in der Sitzung vom 2.3.2023 von der Verwaltung vorgestellt.

Stellungnahme der CDU-Fraktion im Ortsgemeinderat Dannstadt-Schauernheim zum Artenschutzgutachten:
Die CDU-Fraktion befürwortet aus unserem Anspruch heraus "Schöpfung bewahren" eine intensive Prüfung von geplanten Eingriffen in die Natur auf Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit.

Intensive Prüfung:
Im vorliegenden Gutachten wurde die Prüfung, ob aufgrund des Waldes ein Weiterbau der Ortsumgehung verboten werden muss, sehr intensiv durchgeführt. So wurde beispielsweise das Vorkommen von streng geschützten Arten aus den Artengruppen
• Flora
• Fische
• Amphibien
• Insekten (einschl. Libellen)
• Reptilien
• Säugetiere mit Ausnahme der Fledermäuse
• Spinnen und
• Weichtiere
überprüft. In allen Fällen kann ein Vorkommen mit großer Sicherheit ausgeschlossen werden.

Für die Fledermäuse, die gesondert geprüft wurden, haben sich keine Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG ergeben, so dass der geplante Eingriff in Form der Erschließungsstraße nicht untersagt werden kann.

Für die Brutvogelarten mit ungünstigem oder unzureichendem Erhaltungszustand wie
• Star
• Stockente
• Teichhuhn (Bvd)
• und für den streng geschützten Mäusebussard
wurden ebenfalls Prüfungen durchgeführt. Auch hier haben sich keine Verbotstatbestände ergeben.

Die CDU Fraktion nimmt somit zur Kenntnis, dass nach dem vorliegenden Artenschutzgutachten, dem Vollzug des rechtsgültigen B-Plan keine Verbotstatbestände gemäß §44 BNatSchG entgegenstehen!

Güterabwägung:
Die Erschließung des 2. Bauabschnitts des Gewerbegebiets Dannstadt-Ost zeigt eindrücklich den Zielkonflikt zwischen dem berechtigten Schutz der Natur und dem ebenfalls berechtigten Schutz der Bevölkerung z.B. vor Verkehrslärm. Diesen Konflikt kann man nur lösen, indem man die vorgenannten, schützenswerten Güter quantifiziert und gegeneinander abwägt. Für die Quantifizierung und Abwägung hat der Gesetzgeber Regeln und Richtlinien erlassen z.B. die im Artenschutzgutachten verwendeten Prüfbögen aus dem hessischen Leitfaden für artenschutzrechtliche Prüfungen. Diese Quantifizierung hat ergeben, dass das untersuchte Wald-Stück eher artenarm ist, so sind z.B. keine Amphibien vorhanden. Für die vorkommenden Arten können Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden, die den vorgesehenen Eingriff kompensieren.

Darüber hinaus werden laut B-Plan bereits eher minderwertige Bäume wie  Pappeln, Erlen und Baumweiden aufgrund der Ausgleichsmaßnahmen durch hochwertige, standorttypische und einheimische Bäume wie Eichen, Ulmen und Eschen ersetzt.

Ja, in dem Waldstück, um dessen Erhaltung es hier geht und das durch die "Umgehungsstraße" zerteilt werden soll, gibt es auch Eichen. Die standen dort übrigens bereits bei der Erstellung des B-Plans 2006 und dürften sich in den letzten 17 Jahren nicht wesentlich verändert haben, weil Eichen ja bekanntlich sehr langsam wachsen. 2006 also gab es offensichtlich keinen Grund, den B-Plan aufgrund der Eichen abzulehnen, weshalb der B-Plan jetzt rechtsgültig ist.

Rechtssicherheit:
Ich zitiere: "Rechtssicherheit soll dazu dienen, das Vertrauen der Bürger in die Verlässlichkeit der Rechtsordnung herzustellen." (Quelle: Wikipedia) Und ich frage mich, wie es eigentlich um die Rechtssicherheit im vorliegenden Fall bestellt ist?!

Von guten und schlechten Eichen:
Insbesondere da Eichen hier offenbar schützenswerter sind als dort: so wurden 2022 nämlich im Gräberfeld 14 gesunde Eichen gefällt und in diesem Jahr wurden noch einmal 10 gesunde Eichen gefällt. Mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde. Warum? Um zu verhindern, dass dort ein Wald entsteht. Das ist kein Witz!

Die Eichen im Gräberfeld sind übrigens ca. 100 Jahre alt. Die Eichen im Plangebiet des B-Plans sind ca. 50 Jahre alt.

Zurück zur Güterabwägung (Gesundheitsschutz):
Die Gefährdungen für die Bürger an der Hauptstraße z.B. durch Verkehrslärm werden durch Schallleistungspegel quantifiziert. Hierfür gibt es Grenzwerte, die bei Überschreitung einen Handlungsbedarf aufzeigen. 2021 mussten hier bereits Maßnahmen eingeleitet werden, um die Gesundheit der Bevölkerung angemessen zu schützen, weshalb heute auf der Hauptstraße abschnittweise Tempo-30 gilt. Der CDU-Fraktion liegen jedoch Informationen vor, wonach diese Grenzwerte aller Voraussicht nach aufgrund des seit 2015 gestiegenen Verkehrsaufkommens erneut überschritten werden.

Lassen sie mich zum Schluss nochmal drei Punkte klar benennen:

1. Aus dem Anspruch der CDU „Schöpfung bewahren“ leitet sich ein möglichst schonender Umgang mit der Natur ab. Dazu bekennen wir uns.

2. Eingriffe in die Natur dürfen nur derart erfolgen, dass keine fatalen Folgen für die Schöpfung entstehen. Das Artenschutzgutachten hat gezeigt, dass das nicht der Fall ist.

3. Wenn nach intensiver Güterabwägung Eingriffe in die Natur vorgenommen werden müssen, sind wir verpflichtet an anderer Stelle diese Eingriffe zu kompensieren. Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen stellen das sicher.

Die CDU-Fraktion erwartet deshalb aufgrund der quantifizierten Güterabwägung einen zügigen Weiterbau der Ortsumgehung gemäß des vorliegenden, rechtskräftigen Bebauungsplans, weil einerseits das Artenschutzgutachten den Nachweis geliefert hat, dass das Waldstück nicht erhaltenswert ist und andererseits dadurch die lange ersehnte Entlastung der Hauptstraße erreicht wird.

Vielen Dank.

Stellungnahme im PDF-Format.